Die Bundesregierung plant, die Förderung von privaten Solaranlagen auf Balkonen, Terrassen und Dächern weiter auszubauen. Mit der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zum sogenannten Solarpaket 1, das ab 01. Januar 2024 in Kraft treten soll, werden einige bürokratische Hürden beseitigt.
Privatpersonen werden nicht mehr verpflichtet sein, den Netzbetreiber über ihre Anlage zu informieren. Die Installation von Solaranlagen wird erheblich vereinfacht, wobei sogar einfache Schuko-Stecker zugelassen werden sollen. In diesem Zusammenhang wird der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) eine Norm erarbeiten, um diese Frage abschließend zu klären.
Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
Wenn der Bundesrat und der Bundestag dem sogenannten Solarpaket 1 zustimmen, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll, werden diverse bürokratische Hindernisse beseitigt. Eine bedeutsame Neuerung ist, dass Privatpersonen zukünftig nicht mehr verpflichtet sind, den Netzbetreiber über ihre Solaranlage zu informieren. Die Installation von Solaranlagen wird erheblich vereinfacht, und es ist geplant, sogar einfache Schuko-Stecker zuzulassen. Zu diesem Zweck wird der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) eine Norm ausarbeiten, um diese Angelegenheit abschließend zu klären.
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